Das Projekt wurde in der ehemaligen Arbeitseinheit Bildung und Kultur initiiert.
Demokratie lebt von der wechselseitigen Achtung der Personen, der Unterschiedlichkeit der Überzeugungen und dem Diskurs um vertretbare Interessenkoordinationen. Angesichts einer als Folge von Migrationsprozessen wachsenden Heterogenität von Normen- und Regelsystemen, zu denen auch religiös-weltanschauliche Überzeugungen zählen, erhalten Diskurse zunehmend und zuweilen existenzielle Bedeutung in demokratischen Gesellschaften und in der Schule als Teil der Gesellschaft.
Die Bildungsziele Diskursfähigkeit und interkulturelle Kompetenz als Schlüsselqualifikation für alle Schüler, so bereits die Empfehlung der Kultusministerkonferenz 1996, sind leicht zu formulieren; die Umsetzung dieser Ziele ist jedoch eine schwierige Aufgabe, wie eigene empirische Untersuchungen bei Schulleiter/innen und Lehrer/innen belegen. Sie bestätigen zudem die Forderung nach einer verbindlichen Verankerung interkultureller Erziehung bereits in der universitären Ausbildung.
Aufbauend auf eigenen Forschungsprojekten wurden zwei strukturgleiche, aber inhaltsverschiedene Lehr-Lernsequenzen zur Förderung der Diskursfähigkeit und der interkulturellen Kompetenz theoriegeleitet entwickelt und methodisch-didaktisch so konzipiert, dass sie im Schulunterricht, in Seminaren mit Lehramtsstudierenden und bei der Lehrerfort- und weiterbildung eingesetzt werden können. Übergeordnetes Ziel der Sequenzen war es, einen Beitrag im Sinne des Gutachtens für ein Modellversuchsprogramm der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, „Demokratie lernen und leben“ (Edelstein und Fauser 2001), zu leisten, das explizit den Schwerpunktbereich „Interkulturelles Lernen - Interkulturelle Kooperation“ ausweist.
Schulinterne Angebote interkulturellen Lernens können nach diesem Gutachten „im günstigen Fall die Schule im Blick auf Teilhabe an einem interkulturellen Programm der Gemeinde“ öffnen. Die erste Lehr-Lernsequenz realisiert diese Empfehlung insofern, als sie einen Konflikt um die Genehmigung eines islamischen Kulturzentrums in einer Kommune beinhaltet. Der Schulbezug wurde dadurch hergestellt, dass die Schule zum Diskursort bestimmt wurde.
Die Lehr-Lernsequenz gliedert sich in drei aufeinander aufbauende Phasen mit jeweiligen Unterphasen:
Im Zentrum der zweiten Lehr-Lernsequenz „Von der Schwierigkeit der Toleranz“ steht ein Konflikt, der durch religiöse Motive einer muslimischen Schülerin ausgelöst wird und die Schule vor die Aufgabe stellt, zwischen zwei prinzipiell gleichgeordneten verfassungsrechtlich geschützten Grundrechten – dem Recht auf Glaubens- und Religionsausübungsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz (GG) und dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nach Art. 7 Abs.1 GG – abwägen zu müssen.
Die Lehr-Lernsequenzen wurden mit Lehramtsstudierenden, Lehrer/innen sowie Schüler/innen durchgeführt, empirisch begleitet und evaluiert. Ein Teil des umfangreichen Datenmaterials wurde ausgewertet und publiziert.
