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Author(s): Avenarius, Hermann
Title: Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland
In: Die Öffentliche Verwaltung, 50 (1997) 12, S. 485-495
Publication Type: 3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Language: Deutsch
Abstract: Wer die erste oder zweite Lehramtsprüfung bestanden und sich dadurch für den Vorbereitungsdienst bzw. für den Schuldienst qualifiziert hat, kann diese Berechtigung in einem anderen Land grundsätzlich nur dann geltend machen, wenn sie dort anerkannt worden ist. Durch Beschluß vom 5.10.1990 haben sich die Kultusminister verpflichtet, Lehramtsprüfungen gegenseitig anzuerkennen. Auf die Regelung dieses Beschlusses kann sich auch der Prüfungsabsolvent berufen. Besonderheiten gelten für diejenigen, die ihre Lehrbefähigung in der DDR erworben haben.
DIPF-Departments: Recht und Verwaltung