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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Privatschulen als Herausforderung für das staatliche Schulwesen. Teil 2
In: SchulVerwaltung. Ausgabe Bayern, 39 (2016) 7/8, S. 208-212
Dokumenttyp: 3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Ausländischer Schüler; Bürgerschule; Deutschland; Erziehungsziel; Gesellschaft; Gleichstellung; Grundgesetz; Grundrechte; Grundschule; Integration; Internationale Schule; Öffentliche Schule; Pflicht; Privatschule; Schulangebot; Schulaufsicht; Schulpflicht; Staat
Abstract: In diesem Beitrag, der schriftlichen Fassung eines Vortrags bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Bildungsverwaltung im Dezember 2015 in Berlin, geht es um die Frage, ob und wie weit das Grundgesetz der Expansion der Privatschulen mit Rücksicht auf die der öffentlichen Schule zugewiesenen Integrationsaufgabe Grenzen zieht. Der Verfasser betont, dass Art. 7 Abs. 4 GG das Recht zur Errichtung von privaten Schulen gewährleistet, weist andererseits darauf hin, dass dem öffentlichen Schulwesen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts gemäß Art. 7 Abs. 1 GG eine für die Integration der nachwachsenden Generation in die zunehmend pluralistischer werdende Gesellschaft überaus wichtige Rolle beizumessen ist. Daraus folgt, dass die Freiheitsrechte der privaten Schulen den Staat nicht von der Pflicht entbinden, für ein allgemein zugängliches leistungsfähiges öffentliches Schulwesen zu sorgen. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Privatschulen als Herausforderung für das staatliche Schulwesen. Teil 2
In: SchulVerwaltung. Ausgabe Baden-Württemberg, 25 (2016) 7/8, S. 219-223
Dokumenttyp: 3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Ausländischer Schüler; Bürgerschule; Deutschland; Erziehungsziel; Gesellschaft; Gleichstellung; Grundgesetz; Grundrechte; Grundschule; Integration; Internationale Schule; Öffentliche Schule; Pflicht; Privatschule; Rechtsstellung; Schulangebot; Schulaufsicht; Schulpflicht; Staat
Abstract: In diesem Beitrag, der schriftlichen Fassung eines Vortrags bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Bildungsverwaltung im Dezember 2015 in Berlin, geht es um die Frage, ob und wie weit das Grundgesetz der Expansion der Privatschulen mit Rücksicht auf die der öffentlichen Schule zugewiesenen Integrationsaufgabe Grenzen zieht. Der Verfasser betont, dass Art. 7 Abs. 4 GG das Recht zur Errichtung von privaten Schulen gewährleistet, weist andererseits darauf hin, dass dem öffentlichen Schulwesen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts gemäß Art. 7 Abs. 1 GG eine für die Integration der nachwachsenden Generation in die zunehmend pluralistischer werdende Gesellschaft überaus wichtige Rolle beizumessen ist. Daraus folgt, dass die Freiheitsrechte der privaten Schulen den Staat nicht von der Pflicht entbinden, für ein allgemein zugängliches leistungsfähiges öffentliches Schulwesen zu sorgen. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Privatschulen als Herausforderung für das staatliche Schulwesen. Teil 2
In: SchulVerwaltung. Ausgabe Hessen und Rheinland-Pfalz, 21 (2016) 6, S. 164-168
Dokumenttyp: 3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Ausländischer Schüler; Bürgerschule; Deutschland; Erziehungsziel; Gesellschaft; Gleichstellung; Grundgesetz; Grundrechte; Grundschule; Integration; Internationale Schule; Pflicht; Privatschule; Schulangebot; Schulaufsicht; Schulpflicht; Staat
Abstract: In diesem Beitrag, der schriftlichen Fassung eines Vortrags bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Bildungsverwaltung im Dezember 2015 in Berlin, geht es um die Frage, ob und wie weit das Grundgesetz der Expansion der Privatschulen mit Rücksicht auf die der öffentlichen Schule zugewiesenen Integrationsaufgabe Grenzen zieht. Der Verfasser betont, dass Art. 7 Abs. 4 GG das Recht zur Errichtung von privaten Schulen gewährleistet, weist andererseits darauf hin, dass dem öffentlichen Schulwesen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts gemäß Art. 7 Abs. 1 GG eine für die Integration der nachwachsenden Generation in die zunehmend pluralistischer werdende Gesellschaft überaus wichtige Rolle beizumessen ist. Daraus folgt, dass die Freiheitsrechte der privaten Schulen den Staat nicht von der Pflicht entbinden, für ein allgemein zugängliches leistungsfähiges öffentliches Schulwesen zu sorgen. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Allgemeine Schulpflicht und Privatschulfreiheit. Zur Integrationsfunktion der öffentlichen und der privaten Schule
Aus: Geis, Max-Emanuel; Winkler, Markus; Bickenbach, Christian (Hrsg.): Von der Kultur der Verfassung: Festschrift für Friedhelm Hufen zum 70. Geburtstag, München: Beck, 2015 , S. 265-275
Dokumenttyp: 4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Bevölkerungsentwicklung; Bildungsrecht; Deutschland; Erziehungsziel; Freiheit; Funktion; Gesellschaft; Integration; Internationale Schule; Öffentliche Schule; Pluralismus; Privatschule; Schulpflicht; Schulwahl; Verfassungsrecht
Abstract: Die Schulpflicht ist in Deutschland in der Regel durch den Besuch einer öffentlichen Schule zu erfüllen. Es ist vor allem die Integrationsaufgabe der öffentlichen Schule in einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft, die als zusätzliches Element der verfassungsrechtglichen Begründung der Schulpflicht dient. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung der jüngeren Zeit ist mit dieser Integrationsaufgabe weder das Homeschooling noch die auf religiöse Gründe gestützte Befreiung der Schülerinnen und Schüler von einzelnen Schulveranstaltungen (Sportunterricht, Klassenfahrten) vereinbar. Die Schulpflicht kann allerdings auch durch den Besuch einer privaten Ersatzschule erfüllt werden. Die Ersatzschule, die nicht hinter den Lehrzielen der öffentlichen Schule zurückstehen und eine Förderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht fördern darf (Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz), muss zwar auch zur Integration ihrer Schülerinnen und Schüler in Staat und Gesellschaft beitragen. Da sie aber ihre Schüler frei auswählen kann, steht sie in weit geringerem Maße als die öffentliche Schule vor der Herausforderung, Schüler verschiedener Milieus gemeinsam zu unterrichten und zu erziehen. Dieses Freiheitsrecht muss der Staat respektieren, auch wenn die Ersatzschule auf dieses Weise vor allem Kinder aus bildungsnahen Familien an sich bindet, die dadurch der öffentlichen Schule bei der Wahrnehmung ihrer Integrationsaufgabe verloren gehen. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Verfassungsrechtliche Grenzen der Expansion der Privatschulen
Aus: Ullrich, Heiner; Strunck, Susanne (Hrsg.): Private Schulen in Deutschland, Wiesbaden: Springer VS, 2012 , S. 143-163
Dokumenttyp: 4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Deutschland; Eltern; Entwicklung; Freiheit; Grundschule; Internationale Schule; Ostdeutschland; Privatschule; Rechtsgrundlage; Schülerzahl; Schulstandort; Schulwahl; Verfassungsrecht; Vergleich; Wahlrecht; Westdeutschland
Abstract: Der Autor umreißt die verfassungsrechtlichen Grenzen, die der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag 2010 geplanten Einführung einer Gemeinschaftsschule gezogen sind und plädiert für eine Änderung der Landesverfassung.
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens