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Autor*innen: Schneider, Kerstin; Weishaupt, Horst; Schwarz, Alexandra; Makles, Anna; Gawronski, Katharina; Diepers, Birte
Titel: Ungleichheiten im Bildungswesen und der Bildungsföderalismus. Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
Erscheinungsvermerk: Frankfurt am Main: Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung; Universität Wuppertal, 2013
URL: http://www.insm.de/insm/dms/insm/text/publikationen/studien/bildungsfoederalismus-2013/Bildungsf%C3%B6deralismus.pdf
Dokumenttyp: 5. Arbeits- und Diskussionspapiere; Forschungsbericht/Projektberichte/Schulrückmeldungen
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Anerkennung; Benachteiligung; Bildungschance; Bildungsrecht; Bildungssystem; Bundesland; Chancengleichheit; Deutschland; Einschulung; Elementarbereich; Empfehlung; Fächerwahl; Föderalismus; Ganztagsschule; Gegliedertes Schulsystem; Gymnasiale Oberstufe; KMK <Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland>; Lehramtsprüfung; Lehrer; Mobilität; Sprachförderung; Student; Übergang; Ungleichheit; Unterschied; Vergleichsuntersuchung; Weiterführende Schule
Abstract: In der vorliegenden Studie steht der Bildungsföderalismus in Deutschland im Fokus und wird auf bestehende Unterschiede und Ungleichheiten überprüft. Unterschiede entstehen zum einen, weil die Länder ihre Gestaltungsfreiheiten wahrnehmen und gestaltend wirken. Diese Unterschiede sind zunächst gewünscht und die Konsequenz des Föderalismus. Zum anderen können aber genau durch diese Gestaltungsfreiheit Ungleichheiten in den Bildungschancen entstehen, die über ein tolerierbares Maß hinausgehen und zu einem Gerechtigkeitsproblem, zur Benachteiligung, werden.
Die Studie beschreibt die Unterschiede in den rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt in deskriptiven Befunden, wie sich diese in der Ausgestaltung der Bildungsbereiche auswirken und ob diese wiederum Konsequenzen für die bestehende Ungleichheit haben. Zwei Ziele wurden verfolgt: Erstens sollte an einzelnen Beispielen geprüft werden, ob durch die unterschiedliche rechtliche Ausgestaltung und die faktische Bildungssituation im Ländervergleich tatsächlich als Benachteili-gungen anzusehende Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen. Zweitens sollte unter-sucht werden, in welcher Beziehung sich diese Länderunterschiede in der Ausgestaltung von Bil-dungsstrukturen zu den regionalen Beteiligungsstrukturen im Bildungsbereich verhalten.
• Im Elementarbereich gibt es zwar in fast allen Ländern Sprachstandserhebungen. Aber nur in einem Teil der Länder und mit großen Unterschieden werden anschließende sys-tematische Maßnahmen der Sprachförderung für die Kinder ergriffen, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde. Neben dem Problem der Verteilungsgerechtigkeit entsteht im Ländervergleich das Problem der Leistungsgerechtigkeit, da aufgrund der unterschiedlichen Sprachfeststellungsverfahren zwischen den Ländern nicht sicher-gestellt ist, dass Kinder für gleiche Sprachleistungen ähnlich in ihrer Sprachkompetenz bewertet werden. Die großen und häufig diskutierten Unterschiede im Ausbau der Krip-penbetreuung zwischen den Ländern verweisen ebenfalls auf das Problem der Vertei-lungsgerechtigkeit.
• Unterschiede bestehen zwischen den Ländern auch im Alter der Kinder bei Einschulung. Werden bayrische Kinder durchschnittlich mit 5,8 Jahren eingeschult, so sind regulär eingeschulte Kinder in Hessen mindestens 6,2 Jahre alt. Diese Unterschiede im Einschu-lungsalter sind durchaus relevant für die spätere Bildungskarriere, wie vorliegende em-pirische Studien zeigen.
• Bezogen auf die Ganztagsangebote existieren erhebliche Probleme hinsichtlich der Ver-teilungsgerechtigkeit. Nach wie vor lässt sich ein deutliches Ost-West-Gefälle identifizie-ren, ferner setzen die Länder nach Schularten im Ausbau der Ganztagsschulen unter-schiedliche Schwerpunkte. Auch der Zugang sowie die Ausgestaltung vollzeitschulischer Berufsbildungsgänge in der Sekundarstufe II, die gerade für bildungsbenachteiligte Gruppen interessant sind, unterscheiden sich stark.
• Angesichts der immer wieder betonten Notwendigkeit, Kindern mit Migrationshinter-grund verbesserte Bildungschancen zu eröffnen und im Sinne einer integrativen Förde-rung auch ihre kulturellen Erfahrungen schulisch anzuerkennen, sind die tatsächlichen Möglichkeiten der Berücksichtigung der Muttersprache in der Schule gering und in eini-gen Ländern faktisch nicht gegeben.
• Die Regelungen in den Bundesländern bezüglich der Gliederung des Schulsystems sind sehr heterogen. Hat Sachsen beispielsweise nur zwei weiterführende Schulformen der Sekundarstufe I, finden sich in Niedersachsen derzeit acht Schulformen der Sekundar-stufe I. Wie sich derartige Unterschiede kausal auf die Kompetenzen der Schüler auswir-ken, lässt sich nicht sagen, da die erforderlichen Daten nicht für eine ländervergleichende Studie zur Verfügung stehen. Doch allein die Unübersichtlichkeit des Systems ist ein ungleichheitsrelevanter Aspekt, weil nur über ein hohes Maß an Eigeninitiative und Vor-kenntnissen die nötigen Informationen zu beschaffen sind.
• Beim Übergang auf weiterführende Schulen stellt sich zwar die Frage nach der Leis-tungsgerechtigkeit. Hier fehlt sowohl ein einheitlicher Bewertungsmaßstab für die Schü-lerleistungen als auch zunehmend die Möglichkeit einer Beurteilung, ob mit der Schul-wahlentscheidung am Ende der Grundschule gegenwärtig noch weitergehende Bil-dungsentscheidungen festgelegt und damit Bildungschancen eröffnet oder beschnitten werden. Folglich ist es weiterhin angebracht, den zum Teil ausgeprägten Unterschieden zwischen den Bundesländern im gymnasialen Schulbesuch nachzugehen. Sie haben Kon-sequenzen für die soziale Ungleichheit der Bildungschancen und können kaum durch kulturelle Unterschiede und unterschiedliche Bedürfnisse zwischen den Bundesländern gerechtfertigt werden.
• Die Fächerwahl in der gymnasialen Oberstufe verweist auf das Problem der Befähi-gungsgerechtigkeit, weil im Ländervergleich unterschiedliche Befähigungsdimensionen von Schülerinnen und Schülern in unterschiedlicher Weise in die Abiturprüfung einge-bracht werden können. Mit der Einführung von zentralen Abiturprüfungen in allen Bun-desländern sind sie einen wichtigen Schritt in Richtung einer Verbesserung der Leis-tungsgerechtigkeit gegangen. Erst mit der Umsetzung der Bildungsstandards für das Abitur und deren zentraler Überprüfung bzw. einem bundesweit einheitlichen Abitur könnten aber die noch bestehenden Defizite weiter verringert werden.
Es zeigt sich somit deutlich, dass die Unterschiede zwischen den Ländern in den untersuchten Bereichen des Bildungswesens durchaus erheblich sind und auch ungleichheitsrelevante Differenzen bestehen, die die Chancengerechtigkeit einschränken können. Zudem gibt es trotz bestehender Beschlüsse der KMK und des Hamburger Abkommens nur wenig erkennbare Tendenzen zur Vereinheitlichung der Bildungssysteme und zu einem geeigneten Rahmen für Wettbewerb durch die ländereigene Umsetzung von Beschlüssen und Abkommen. Eher hat die Kultusministerkonferenz mit rechtlich unverbindlichen Beschlüssen die Vereinbarungen des Hamburger Abkommens zu-nehmend ausgehöhlt und die Unübersichtlichkeit der Bildungsmöglichkeiten für die Bildungsteil-nehmer und ihre Erziehungsberechtigten immer weiter vorangetrieben.
Vertiefende Analysen einiger besonders gleichheits- und gerechtigkeitsrelevanter Themen verstärken den Eindruck, dass jedoch nicht nur die Variation zwischen den Ländern erheblich ist, sondern auch eine erhebliche Ungleichheit innerhalb der Bundesländer besteht. Möglicherweise sind die Ungleichheiten im Bildungswesen auf regionaler Ebene deutlich bedeutsamer als derzeit in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Diese Befunde bedeuten nicht, dass die Autonomie der Länder in Bildungsfragen gänzlich aufgegeben werden sollte, aber eine deutliche Korrektur scheint geboten, um Ungerechtigkeit im Bildungswesen zu verringern.
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens