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Autor*innen: Caspar, Johannes
Titel: Die EU-Charta der Grundrechte und das Bildungsrecht
In: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 49 (2001) 2, S. 163-178
Dokumenttyp: 3a. Beiträge in begutachteten Zeitschriften; Aufsatz (keine besondere Kategorie)
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Bildungspolitik; Bildungsrecht; Europäische Union
Abstract: Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass zwar eine auf fördernde Maßnahmen beschränkte Regelungskompetenz der Gemeinschaft auf den Gebieten des Bildungsrechts besteht. Die zentrale Verantwortlichkeit für die Inhalte, Gestaltung und Organisation der Bildungspolitik liegt jedoch weiterhin bei den Mitgliedsstaaten. ... Angesichts der eher ernüchternden Bilanz der Bedeutung der Charta für das Gebiet des Bildungsrechts dürfen gleichwohl einige positive Aspekte am Ende nicht unerwähnt bleiben. So sollte die zumindest symbolische Wirkung der Grundrechte der EU-Charta nicht unterschätzt werden. Künftig ist zu erwarten, dass aus der übereinstimmenden Rechtsüberzeugung aller an der Charta beteiligten Mitgliedsstaaten eine eigene normative Prägekraft erwächst, der sich das nationale Bildungsrecht auf Dauer nicht wird entziehen können.
DIPF-Abteilung: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens