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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Wer bestimmt die Bildungsziele?
Aus: Eckensberger, Lutz H.; Tröger, Beate; Zayer, Hermann (Hrsg.): Erinnerungen - Perspektiven: 50 Jahre Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung, Frankfurt am Main: DIPF, 2002 , S. 84-93
Dokumenttyp: 4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Bildungsauftrag; Erziehungsziel; Staat; Schulrecht; Gesetzgebung; Rechtsprechung; Schulverwaltung; Schulbuch; Deutschland
Abstract: Gemäß Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes ist es Sache des Staates, die Bildungsziele zu bestimmen. Da das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip den Gesetzgeber verpflichten, die wesentlichen Entscheidungen im Schulbereich selbst zutreffen, muss das Parlament des jeweiligen Landes zumindest die grundlegenden Bildungsziele festlegen. Bei den entsprechenden Vorschriften der Schulgesetze handelt es sich um finale Rechtsnormen. Sie legen, zumeist in sehr allgemeiner Form, das Ziel fest, überlassen es aber der Schule, auf welchem Weg sie das Ziel erreichen will. Die Aufgabe der Schule besteht darin, das für die Zielerreichung maßgebliche pädagogische Konzept in einem Schulprogramm niederzu legen und dafür zu sorgen, dass verbindliche Regeln für alle Beteiligten Arbeit und Leben der Schule bestimmen. (DIPF/Orig.)
DIPF-Abteilung: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens