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Author(s): Avenarius, Hermann
Title: Föderalismusreform in Deutschland. Zu den Auswirkungen auf die Gestaltung des Schulwesens
In: SchulVerwaltung. Ausgabe Nordrhein-Westfalen, 21 (2010) 4, S. 109-110
Publication Type: 3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Language: Deutsch
Keywords: Bildungsplanung; Deutschland; Finanzen; Föderalismus; Gesetzgebung; Grundgesetz; Kultusministerkonferenz; Reform; Schulsystem; Wirkung
Abstract: Am 1. September 2006 ist das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006, die sogenannte Föderalismusreform, in Kraft getreten. Die Reform ist darauf ausgerichtet, die bundesstaatliche Ordnung zu modernisieren. Welche Auswirkungen hat die Föderalismusreform auf das Schulwesen? Der Autor äußert sich insbesondere zur Rolle der Kultusministerkonferenz, zum Wegfall der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung und der Finanzhilfen des Bundes im Schulbereich sowie zur Stärkung der Gesetzgebungskompetenz der Länder. (DIPF/Orig.Mar.)
DIPF-Departments: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Author(s): Avenarius, Hermann
Title: Die Studierendenwerke in Rheinland-Pfalz als Einrichtungen der funktionalen Selbstverwaltung und ihre demokratische Legitimation. Zum Referentenentwurf eines Landesgesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 17.2.2009
Published: Frankfurt am Main 2009
Publication Type: 5. Arbeits- und Diskussionspapiere; Arbeits- und Diskussionspapier (keine besondere Kategorie)
Language: Deutsch
Keywords: Studentenwerk; Selbstverwaltung; Reform; Mitwirkung; Hochschulleitung; Intervention; Demokratie; Grundgesetz; Gesetzesentwurf; Rechtsgutachten; Deutschland; Rheinland-Pfalz
Abstract: Der Gesetzentwurf der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Reform des Hochschulrechts, der zugleich wesentliche Änderungen des Rechtsstatus der rheinland-pfälzischen Studierendenwerke zum Gegenstand hat, hält an der Rechtsform der Studierendenwerke als rechtsfähiger Anstalten des öffentlichen Rechts fest. Für sie soll auch künftig eine staatliche Rechtsaufsicht bestehen, doch verzichtet der Entwurf darauf, die Studierendenwerke wie bislang der Fachaufsicht durch das Ministerium zu unterwerfen. Die Zweckmäßigkeitskontrolle über die Wirtschaftsführung des Geschäftsführers soll stattdessen anstaltsintern vom Verwaltungsrat wahrgenommen werden. Dieser besteht aus vier Studierenden einerseits und drei Professoren bzw. akademischen Mitarbeitern andererseits, die vom Studierendenparlament bzw. vom Hochschulsenat gewählt werden; hinzu kommen der Hochschulkanzler und eine kooptierte Person des öffentlichen Lebens. Das Außergewöhnliche an dem Gesetzentwurf ist die darin vorgesehene Sonderstellung des Kanzlers. Ihm wird ein Vetorecht gegen alle Beschlüsse des Verwaltungsrats eingeräumt. Dies sei - so die Begründung des Gesetzentwurfs - zur Wahrung einer hinreichenden demokratischen Legitimation der Entscheidungen des Kollegialorgans erforderlich. Das Rechtsgutachten stellt klar, dass die Studierendenwerke als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts Einrichtungen der mittelbaren Staatsverwaltung sind. Da sie öffentliche Aufgaben - in erster Linie soziale Betreuung sowie wirtschaftliche und kulturelle Förderung der Studierenden - durch Entscheidungsorgane wahrnehmen, die im Wesentlichen auf einem von den unmittelbar oder mittelbar Betroffenen bestimmten mitgliedschaftlich geprägten Willensbildungsprozess beruhen, handelt es sich um Institutionen der funktionalen Selbstverwaltung. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die funktionale Selbstverwaltung mit dem Demokratieprinzip vereinbar, da das Grundgesetz im Rahmen der repräsentativ verfassten Volksherrschaft auch besondere Formen der Beteiligung der Betroffenen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben erlaube; insofern ergänze und verstärke die funktionale Selbstverwaltung das demokratische Prinzip des Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes. Das Vetorecht des Kanzlers verstößt nach Auffassung des Gutachters gegen das für Einrichtungen der funktionalen Selbstverwaltung maßgebliche Prinzip demokratischer Willensbildung - angemessene Berücksichtigung der betroffenen Interessen und Vermeidung der Bevorzugung von Einzelinteressen - und ist daher verfassungswidrig. (DIPF/Autor)
DIPF-Departments: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
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Author(s): Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung / Informationszentrum Bildung; König, Christina (Red.)
Title: 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland
Published: Frankfurt am Main 2009
URL: http.//www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=6992
Publication Type: 5. Arbeits- und Diskussionspapiere; Dokumentarischer Beitrag
Language: Deutsch
Keywords: Geschichte; Politik; Wirtschaft (Handel); Grundgesetz; Deutschland-BRD; Deutschland-DDR; Deutschland; Arbeitsmaterial; Internet; Quellensammlung
Abstract: Vor 60 Jahren trat das Deutsche Grundgesetz in Kraft. Dies war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Die ganze Republik feiert diese sechs Jahrzehnte bewegte, erfolgreiche Geschichte - von der Gründung 1949 aus Ruinen über den Mauerfall und die Einheit bis zur großen Wirtschaftskrise. Das Dossier präsentiert Informationen und Materialien zu diesem Thema. (DIPF/Orig.)
DIPF-Departments: Informationszentrum Bildung
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Author(s): Avenarius, Hermann; Füssel, Hans-Peter; Richter, Ingo
Title: Dropouts in Germany
In: Groof, Jan de; Füssel, Hans-Peter; Lauwers, Gracienne (Hrsg.): Inequality in education, Nijmegen: Wolf Legal Publ., 2008 , S. 1-11
Publication Type: 4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Language: Englisch
Keywords: Schulabbrecher; Statistik; Diskrimination; Bildungspolitik; Grundgesetz; Sonderschule; Lehrerin; Symbol (Zeichen); Islam; Deutschland
Abstract: In diesem Beitrag für die Konferenz "Equality in Educational Opportunities: Can Government Guarantee Equity in Educational Provision? The Problem of Drop-Out's, Inclusiveness of Education Programs and the Law" (Potsdam, Mai 2007) werden die statistischen Rahmendaten zu Schulabbrechern berichtet und unter Hinweis auf den allgemeinen Gleichheitssatz des deutschen Grundgesetzes dargestellt, wie in Deutschland bei verschiedenen Formen von Diskriminierung im Bildungswesen gerichtlich entschieden wurde. (DIPF/Autor)
DIPF-Departments: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
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Editor(s) Bock, Wolfgang
Title: Islamischer Religionsunterricht? Rechtsfragen, Länderberichte, Hintergründe
Published: Tübingen: Mohr Siebeck, 2006 (Religion und Aufklärung, 13)
Publication Type: 2. Herausgeberschaft; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Language: Deutsch
Keywords: Religionsunterricht; Islam; Schulfach; Grundgesetz; Rechtsgrundlagen; Bundesländer; Vergleichen; Deutschland
Abstract: Der Sammelband präsentiert die Ergebnisse einer mehrjährigen Forschungsarbeit einer juristisch-theologischen Arbeitsgruppe an der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST, Heidelberg) zur Frage eines Islamischen Religionsunterrichts. Der Einführung Islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach im Sinne des Grundgesetzes stehen ernsthafte tatsächliche und rechtliche Hindernisse entgegen. Sie ergeben sich sowohl aus der traditionell wenig entwickelten Organisationsstruktur des Islam als auch aus seiner politischen und religiösen, vom Sufismus bis zum terroristischen Extremismus reichenden Vielfalt. Unterschiedliche Bewertungen dieser religiösen und politischen Strukturen, aber auch wesentlich voneinander differierende rechtspolitische Strategien der Bundesländer im Bereich des Religionsunterrichts führen zu divergenten Rechtsauffassungen. Vor dem Hintergrund einer Darstellung dieser auch islamwissenschaftlichen und religionssoziologischen Grundfragen werden im ersten Teil zwei einander kontrovers gegenüberstehende rechtswissenschaftliche Thesenreihen entwickelt. Während die erste für eine skeptisch-kritische Auffassung eintritt, plädiert die zweite trotz des Fehlens eines organisierten islamischen Ansprechpartners für vorsichtige Reformschritte in Richtung auf einen Islamischen Religionsunterricht. Die im zweiten Teil enthaltenen Länderberichte legen die unterschiedlichen Ausgangspunkte, Ziele und vorläufigen Ergebnisse der jeweils landesspezifischen Schulrechtspolitik dar. Islamkunde (ohne Elemente des religionsspezifischen Bekennens) oder Islamischer Religionsunterricht, zwischen diesen beiden Polen entwickeln die meisten Bundesländer eigene Modelle. Den Abschluss des Bandes bildet eine von der Forschungsgruppe erarbeitete und verabschiedete rechtspolitische Erklärung zu den mit der Einführung Islamischen Religionsunterrichts verbundenen Schwierigkeiten. (DIPF/Autor)
DIPF-Departments: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
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Author(s): Avenarius, Hermann
Title: Teaching religion and about religion in elemetary and secondary public schools: The Case of Germany
In: Martinez López-Muñiz, José Luis; De Groof, Jan; Lauwers, Gracienne (Eds.): Religious education in public schools: Study of comparative law, Dordrecht: Springer, 2006 , S. 143-153
Publication Type: 4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Language: Englisch
Keywords: Primarbereich; Sekundarbereich; Schule; Religion; Religionsunterricht; Curriculum; Religionsfreiheit; Grundgesetz; Konflikt; Deutschland
Abstract (english): This contribution deals with constitutional and other legal questions concerning the role of religion in elementary and secondary state schools. The author gives a short overview of the historic development so far and continues by discussing current legal problems in regard to religious instruction as part of the regular curriculum (with the right of parents and students to opt out). As far as the conveying of religious values in school and the expression of religious convictions by teachers and students are concerned the author outlines conflicting constitutional positions, in particular the principle of state's religious neutrality in school. He takes up furthermore new legal challenges by the growing presence of Muslim students in schools.
DIPF-Departments: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
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Author(s): Avenarius, Hermann
Title: Schulautonomie auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand
In: Aschke, Manfred; Hase, Friedhelm; Schmidt-De Caluwe, Reimund (Hrsg.): Selbstbestimmung und Gemeinwohl: Festschrift zum 70. Geburtstag von Professor Dr. Friedrich von Zezschwitz, Baden-Baden: Nomos, 2005 , S. 82-95
Publication Type: 4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Language: Deutsch
Keywords: Schule; Autonomie; Rechtsgrundlagen; Grundgesetz; Grundrechte; Schüler; Eltern; Öffentliche Schule; Deutschland
Abstract: Einführend skizziert der Autor den rechtlichen Rahmen und das Verständnis von "Schulautonomie" in Deutschland. Danach wird diskutiert, ob dieser Paradigmawechsel mit dem Grundgesetz vereinbar sei, denn nach Art. 7 Abs. 1 GG steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates. Sodann werden im Kontext der Erweiterung der Selbstständigkeit der Schule die Grundrechte der Schüler und Eltern, das Rechtsstaatsprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Demokratieprinzip in den Blick genommen.
DIPF-Departments: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
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Author(s): Füssel, Hans-Peter
Title: Freedom in the German school system
In: European Journal for Education Law and Policy, 2 (1998) 1, S. 53-57
Publication Type: 3a. Beiträge in begutachteten Zeitschriften; Aufsatz (keine besondere Kategorie)
Language: Englisch
Keywords: Grundgesetz; Föderalismus; Schulwesen; Schulrecht; Staat; Recht; Schüler; Lehrer; Elternrecht; Freiheit; Chancengleichheit; Pädagogische Autonomie; Deutschland
Abstract (english): This article describes "freedom" as a constitutional category in the German School Law. If the responsibility for schooling by the German Federal Constitution is given to the "Bundesländer"' a common frame is set by the Basic Rights of the German Federal Constitution; this constitutional frame limits the rights of the "Bundesländer" in supervising, organising, planning and managing the schools. Basic rights of a single pupil in a school are limited by the same rights of other pupils; this is done by following the "principle of practical concordance"' and thus the freedom of the single pupil always becomes a relative one; how this principle works in a concrete conflict will be shown in this article by describing single cases. Parental Rights are also guaranteed by the German Federal Constitution in direction of the state-runned schools. The rights of the parents are equal to the state rights; so a solution of a conflict has to be found between these two actors. Rights of teachers in Germany are limited by their special status as civil servants. And if the pedagogical freedom of teachers is recognised by the school acts this does not describe a real kind of freedom for the single teacher. (DIPF/orig.)
DIPF-Departments: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens