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Autor*innen: Maaz, Kai; Füssel, Hans-Peter
Titel: Réforme de la politique de l'éducation en Allemagne après les résultats de l'étude PISA
Aus: Stark, Hans;Wissmann, Nele Katharina (Hrsg.): L'Allemagne change!: Risques et défis d'une mutation, Villeneuve d'Ascq: Septentrion, 2015 , S. 137-157
Dokumenttyp: 4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Sprache: Französisch
Schlagwörter: Bildungspolitik; Bildungssystem; Bundesland; Deutschland; Föderalismus; Kulturhoheit; PISA <Programme for International Student Assessment>; Reform; Zukunft
Abstract: Der Artikel skizziert eingangs die Anfänge der Kritik am [föderalen] deutschen Bildungssystem in den 1960/70er Jahren bis zu den Grundgesetzänderungen im Rahmen der Förderalismusreform in den Jahren 2006 und 2015. Der Beitrag beschreibt dann das deutsche Bildungssystem vor dem Hintergrund seiner föderalen Struktur und dem Prinzip der Kulturhoheit der Länder. Anschließend werden die Ergebnisse und Folgen der seit dem Jahr 2000 durchgeführten PISA-Studien zusammengefasst und die Herausforderungen und notwendigen nächsten Schritte für die zukünftige Entwicklung des Bildungswesens in Deutschland kurz dargestellt. (DIPF/Kr.)
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Schulpolitik im Bundesstaat zwischen Unitarisierung und Wettbewerb. Zu den Auswirkungen der Föderalismusreform
Aus: Liedhegener, Antonius; Oppelland, Torsten (Hrsg.): Parteiendemokratie in der Bewährung: Festschrift für Karl Schmitt, Baden-Baden: Nomos, 2009 , S. 177-187
Dokumenttyp: 4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Schulpolitik; Föderalismus; Reform; Wirkung; Kulturhoheit; Bundesländer; Wettbewerb; Vereinheitlichung; Finanzierung; Bildungsplanung; Personalpolitik; Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung; Gesetzgebung; Deutschland
Abstract: Die im September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform hat den ohnehin schon geringen Einfluss des Bundes auf die den Ländern vorbehaltene Zuständigkeit für die Gestaltung des Schulwesens zusätzlich eingeschränkt. Der Bund kann zwar mit den Ländern bei der Koordinierung internationaler Vergleichsstudien und bei der Bildungsberichterstattung kooperieren; Einwirkungen auf die Schulpolitik der Länder durch Finanzhilfen nach Art des Gesamtschulprogramms sind ihm indes künftig verwehrt. Wohl kann der Bund das Statusrecht der Beamten in den Ländern, damit auch die wesentlichen Rechte und Pflichten der verbeamteten Lehrkräfte regeln. Für das Laufbahnrecht, für Besoldung und Versorgung der Lehrerinnen und Lehrer sind jedoch nunmehr die Länder allein zuständig. Aufgrund dieser Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen wird vermutlich ein Wettbewerb zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern um die knappe Ressource Lehrpersonal einsetzen; dieser Wettlauf dürfte sich letztlich auch auf die Leistungsfähigkeit der unterschiedlichen Schulsysteme auswirken.(DIPF/ Autor)
DIPF-Abteilung: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Zu den Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Gestaltung des Schulwesens in Deutschland
Aus: Buchen, Herbert; Horster, Leonhard; Rolff, Hans-Günter (Hrsg.): Schulleitung und Schulentwicklung: Erfahrungen-Konzepte-Strategien. Loseblattausg., Stand: Februar 2009, Stuttgart: Raabe, 2009 , S. H 4.1; 1-12
Dokumenttyp: 4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Schulsystem; Schulrecht; Reform; Föderalismus; Gesetzgebung; Kompetenz; Entscheiden; Entscheiden; Staat; Bundesländer; Kulturhoheit; Bildung; Bildungsplanung; Finanzen; Schulpolitik; Einflussfaktor; Bildungsministerium; Kultusministerkonferenz; Deutschland
Abstract: Die im September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform hat den ohnehin schon geringen Einfluss des Bundes auf die den Ländern vorbehaltene Zuständigkeit für die Gestaltung des Schulwesens zusätzlich eingeschränkt. Der Bund kann zwar mit den Ländern bei der Koordinierung internationaler Vergleichsstudien und bei der Bildungsberichterstattung kooperieren; Einwirkungen auf die Schulpolitik der Länder durch Finanzhilfen nach Art des Gesamtschulprogramms sind ihm indes künftig verwehrt. Wohl kann der Bund das Statusrecht der Beamten in den Ländern, damit auch die wesentlichen Rechte und Pflichten der verbeamteten Lehrkräfte regeln. Für das Laufbahnrecht, für Besoldung und Versorgung der Lehrerinnen und Lehrer sind jedoch nunmehr die Länder allein zuständig. Aufgrund dieser Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen wird vermutlich ein Wettbewerb zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern um die knappe Ressource Lehrpersonal einsetzen; dieser Wettlauf dürfte sich letztlich auch auf die Leistungsfähigkeit der unterschiedlichen Schulsysteme auswirken.(DIPF/ Autor)
DIPF-Abteilung: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Aufsichtspflicht, Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, Eigenverantwortung der Schule, Elternrecht, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Kulturhoheit der Länder, Kultusministerkonferenz, Lehrer (Rechtsstatus), Leistungsbewertungen, Neutralität der öffentlichen Schule, Pädagogische Freiheit, Privatschulrecht, Rechtsschutz, Religionsunterricht, Schulaufsicht (staatliche), Schülerunfallversicherung, Schülerzeitung, Schulfinanzierung, Schulleiter (Rechtsstatus), Schulpflicht, Schulprogramm, Schulträger, Schulverfassung, Schulverhältnis, Sonderpädagogisch Förderung
Aus: Keck, Rudolf; Sandfuchs, Uwe; Feige, Bernd (Hrsg.): Wörterbuch Schulpädagogik: Ein Nachschlagewerk für Studium und Schulpraxis, Bad Heilbrunn: Klinkhardt, 2004 (2. Aufl.)
Dokumenttyp: 4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelwerk/Lexika,Enzyklopädie o.ä.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Schulpädagogik; Kulturhoheit; Bildungsauftrag; Öffentliche Schule; Privatschule; Schulaufsicht; Schulrecht; Schulfinanzen; Schulpflicht; Sonderpädagogik; Deutschland
DIPF-Abteilung: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens