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Kindeswohlgefährdung wegen geplanter Ausreise aus Deutschland mit dem Ziel der […]
Avenarius, Hermann
Zeitschriftenbeitrag
| In: Neue Zeitschrift für Familienrecht | 2015
35345 Endnote
Autor*innen:
Avenarius, Hermann
Titel:
Kindeswohlgefährdung wegen geplanter Ausreise aus Deutschland mit dem Ziel der Schulpflichtvermeidung. Besprechung eines Beschlusses des OLG Köln vom 2.12.2014
In:
Neue Zeitschrift für Familienrecht, 2 (2015) 3, S. 138-139
Dokumenttyp:
3a. Beiträge in begutachteten Zeitschriften; Aufsatz (keine besondere Kategorie)
Sprache:
Deutsch
Schlagwörter:
Deutschland; Eltern; Emigration; Familienrecht; Kind; Kindeswohl; Rechtsgrundlage; Rechtsprechung; Schulpflicht
Abstract:
Ein Familiengericht hatte Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder vom Schulbesuch fernhielten, das Aufenthaltsbestimmungerecht sowie das Recht zur Regelung schulischer Angelegenheiten entzogen. Auf Beschwerde der Eltern beschloss das OLG Köln, diese Rechte auf die Eltern zurück zu übertragen, da die Kinder inzwischen die Schule besuchten und regelmäßig am Unterricht teilnähmen; eine Kindeswohlgefährdung liege daher nicht mehr vor. Das OLG sah sich allerdings veranlasst, die von einem anderen OLG geäußerte Auffassung in Zweifel zu ziehen, wonach eine Auswanderung ins Ausland, um der Schulpflicht der Kinder zu entgehen, eine Einschränkung der elterlichen Rechte niemals rechtfertigen könne. Der Autor kritisiert, dass diese Äußerung für die Entscheidung des Falles rein hypothetisch und daher irrelevant, aber auch in der Sache unzutreffend sei: Eltern, die den Familienwohnsitz ins Ausland verlegten, um der Schulpflicht der Kinder zu entgehen, machten von der durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz verbürgten Ausreisefreiheit Gebrauch; daran dürfe sie kein Familiengericht in Deutschland hindern. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung:
Struktur und Steuerung des Bildungswesens
Schulpflicht vs. Homeschooling. Die neuere Rechtsprechung des BVerfG zur Integrationsaufgabe der […]
Avenarius, Hermann
Zeitschriftenbeitrag
| In: Neue Zeitschrift für Familienrecht | 2015
35453 Endnote
Autor*innen:
Avenarius, Hermann
Titel:
Schulpflicht vs. Homeschooling. Die neuere Rechtsprechung des BVerfG zur Integrationsaufgabe der öffentlichen Schule
In:
Neue Zeitschrift für Familienrecht, 2 (2015) 8, S. 342-346
URL:
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnzfam%2F2015%2Fcont%2Fnzfam.2015.342.1.htm&showParallelFundstellenReadable=False
Dokumenttyp:
3a. Beiträge in begutachteten Zeitschriften; Aufsatz (keine besondere Kategorie)
Sprache:
Deutsch
Schlagwörter:
Bundesland; Bundesverfassungsgericht; Deutschland; Funktion; Hausunterricht; Integration; Öffentliche Schule; Pluralität; Privatschule; Rechtsprechung; Schulpflicht; Soziale Integration
Abstract:
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen der vergangenen Jahre das Homeschooling für unzulässig erklärt. Homeschooling sei mit der allgemeinen Schulpflicht unvereinbar, regelmäßiger Schulbesuch für die Verwirklichung der Integrationsaufgabe der öffentlichen Schule in einer offenen pluralistischen Gesellschaft unerlässlich. Der Autor referiert diese Entscheidungen und gelangt zu dem Schluss, dass der Staat wegen der dem öffentlichen Schulwesen vom Bundesverfassungsgericht zugewiesenen Integrationsfunktion dafür sorgen muss, dass alle Kinder und Jugendlichen eine öffentliche Schule in zumutbarer Entfernung auch tatsächlich besuchen können. Er befasst sich darüber hinaus mit der Frage, welche Konsequenzen sich aus der Integrationsaufgabe des öffentlichen Schulwesens für das Privatschulwesen ergeben. Dabei geht es vor allem um die Rolle der privaten Ersatzschule, an der die Schulpflicht ebenfalls erfüllt werden kann. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung:
Struktur und Steuerung des Bildungswesens
BVerfG: Schulpflicht und Integrationsaufgabe der öffentlichen Schule. Konsequenzen für die weitere […]
Avenarius, Hermann
Zeitschriftenbeitrag
| In: SchulVerwaltung. Ausgabe Hessen und Rheinland-Pfalz | 2015
35700 Endnote
Autor*innen:
Avenarius, Hermann
Titel:
BVerfG: Schulpflicht und Integrationsaufgabe der öffentlichen Schule. Konsequenzen für die weitere Entwicklung des Schulwesens
In:
SchulVerwaltung. Ausgabe Hessen und Rheinland-Pfalz, 20 (2015) 9, S. 247-250
URN:
urn:nbn:de:0111-pedocs-127249
URL:
http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0111-pedocs-127249
Dokumenttyp:
3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Sprache:
Deutsch
Schlagwörter:
Bundesverfassungsgericht; Deutschland; Eltern; Erziehungsauftrag; Grundschule; Hausunterricht; Integration; Privatschule; Rechtsprechung; Schule; Schulpflicht; Schulwahl; Staat; Verfassungsrecht
Abstract:
Die allgemeine Schulpflicht dient nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags; sie beschränkt in zulässiger Weise das elterliche Erziehungsrechts. Es ist vor allem die öffentliche Schule, der bei der Integration der nachwachsenden Generation in Staat und Gesellschaft eine herausragende Rolle zukommt. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung:
Struktur und Steuerung des Bildungswesens
Rechtliche Grundlagen sonderpädagogischer Förderung
Füssel, Hans-Peter
Sammelbandbeitrag
| Aus: Cortina, Kai S.; Baumert, Jürgen; Leschinsky, Achim; Mayer, Karl Ulrich; Trommer, Luitgard (Hrsg.): Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland: Strukturen und Entwicklungen im Überblick | Reinbek bei Hamburg: Rowohlt-Taschenbuch-Verl. | 2008
7708 Endnote
Autor*innen:
Füssel, Hans-Peter
Titel:
Rechtliche Grundlagen sonderpädagogischer Förderung
Aus:
Cortina, Kai S.; Baumert, Jürgen; Leschinsky, Achim; Mayer, Karl Ulrich; Trommer, Luitgard (Hrsg.): Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland: Strukturen und Entwicklungen im Überblick, Reinbek bei Hamburg: Rowohlt-Taschenbuch-Verl., 2008 , S. 515-519
Dokumenttyp:
4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Sprache:
Deutsch
Schlagwörter:
Sonderpädagogische Maßnahmen; Sonderpädagogik; Förderung; Benachteiligung; Rechtsgrundlagen; Verfassungsrecht; Rechtsprechung; Bundesverfassungsgericht; Deutschland
Abstract:
Im Rahmen des Abschnitts über "Sonderpädagogische Förderung" werden die (verfassungs-)rechtlichen Rahmenbedingungen erörtert. Im Mittelpunkt steht dabei die Verfassungsklausel, dass "niemand .... wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (darf)" und die dazu ergangene Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts.(DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung:
Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
Schule und Recht
Avenarius, Hermann
Sammelbandbeitrag
| Aus: Avenarius, Hermann; Klemm, Klaus; Klieme, Eckhard; Roitsch, Jutta (Hrsg.): Bildung gestalten - erforschen - erlesen | Neuwied: Luchterhand | 2005
6782 Endnote
Autor*innen:
Avenarius, Hermann
Titel:
Schule und Recht
Aus:
Avenarius, Hermann; Klemm, Klaus; Klieme, Eckhard; Roitsch, Jutta (Hrsg.): Bildung gestalten - erforschen - erlesen, Neuwied: Luchterhand, 2005 , S. 92-102
Dokumenttyp:
4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Sprache:
Deutsch
Schlagwörter:
Recht; Schulwesen; Schulrecht; Rechtsprechung; Bundesverfassungsgericht; Deutschland
Abstract:
Es wird auf die Rolle des Rechts im Schulwesen eingegangen. Dabei wird näher die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Fokus genommen und an Beispielen zwei gegenläufige Funktionen des Rechts erläutert: die dynamisch und innovative Funktion sowie die hemmende und mäßigende Funktion.
DIPF-Abteilung:
Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
Wer bestimmt die Bildungsziele?
Avenarius, Hermann
Sammelbandbeitrag
| Aus: Eckensberger, Lutz H.; Tröger, Beate; Zayer, Hermann (Hrsg.): Erinnerungen - Perspektiven: 50 Jahre Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung | Frankfurt am Main: DIPF | 2002
6466 Endnote
Autor*innen:
Avenarius, Hermann
Titel:
Wer bestimmt die Bildungsziele?
Aus:
Eckensberger, Lutz H.; Tröger, Beate; Zayer, Hermann (Hrsg.): Erinnerungen - Perspektiven: 50 Jahre Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung, Frankfurt am Main: DIPF, 2002 , S. 84-93
Dokumenttyp:
4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Sprache:
Deutsch
Schlagwörter:
Bildungsauftrag; Erziehungsziel; Staat; Schulrecht; Gesetzgebung; Rechtsprechung; Schulverwaltung; Schulbuch; Deutschland
Abstract:
Gemäß Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes ist es Sache des Staates, die Bildungsziele zu bestimmen. Da das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip den Gesetzgeber verpflichten, die wesentlichen Entscheidungen im Schulbereich selbst zutreffen, muss das Parlament des jeweiligen Landes zumindest die grundlegenden Bildungsziele festlegen. Bei den entsprechenden Vorschriften der Schulgesetze handelt es sich um finale Rechtsnormen. Sie legen, zumeist in sehr allgemeiner Form, das Ziel fest, überlassen es aber der Schule, auf welchem Weg sie das Ziel erreichen will. Die Aufgabe der Schule besteht darin, das für die Zielerreichung maßgebliche pädagogische Konzept in einem Schulprogramm niederzu legen und dafür zu sorgen, dass verbindliche Regeln für alle Beteiligten Arbeit und Leben der Schule bestimmen. (DIPF/Orig.)
DIPF-Abteilung:
Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
Multikulturelle Erziehung in Deutschland
Füssel, Hans-Peter
Zeitschriftenbeitrag
| In: Recht der Jugend und des Bildungswesens | 1993
7266 Endnote
Autor*innen:
Füssel, Hans-Peter
Titel:
Multikulturelle Erziehung in Deutschland
In:
Recht der Jugend und des Bildungswesens, 41 (1993) 3, S. 228-236
Dokumenttyp:
3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Sprache:
Deutsch
Schlagwörter:
Interkulturelle Erziehung; Multikulturelle Gesellschaft; Schulwesen; Kulturelle Identität; Konflikt; Rechtsprechung; Deutschland
Abstract:
Der Artikel (überarbeitete Fassung eines bei der Jahrestagung der Vereinigung für Rechtssoziologie im April 1993 in Giessen gehaltenen Vortrags) befasst sich mit Konflikten zwischen Kulturen wenn sie Fragen des Schulwesens betreffen, in einer multikulturellen Gesellschaft. "Es wird um den Versuch gehen müssen, verschiedenen kulturellen Ansätzen in der Schule Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Dabei könnten möglicherweise die Begegnungsschulen, wie sie in der Form deutscher Auslandsschulen bestehen, Modelle für derartige Schulen in Deutschland und damit auch den Umgang zwischen Kulturen innerhalb einer multikulturellen Gesellschaft darstellen."
DIPF-Abteilung:
Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
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