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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Privatschulen als Herausforderung für das staatliche Schulwesen. Teil 1
In: SchulVerwaltung. Ausgabe Hessen und Rheinland-Pfalz, 21 (2016) 5, S. 132-135
Dokumenttyp: 3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Bildungsauftrag; Deutschland; Erziehungsauftrag; Gesellschaft; Grundgesetz; Grundrechte; Integration; Öffentliche Erziehung; Öffentliche Schule; Privatschule; Schulpflicht; Schulsystem
Abstract: In diesem Beitrag, der schriftlichen Fassung eines Vortrags bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Bildungsverwaltung im Dezember 2015 in Berlin, geht es um die Frage, ob und wie weit das Grundgesetz der Expansion der Privatschulen mit Rücksicht auf die der öffentlichen Schule zugewiesenen Integrationsaufgabe Grenzen zieht. Der Verfasser betont, dass Art. 7 Abs. 4 GG das Recht zur Errichtung von privaten Schulen gewährleistet, weist andererseits darauf hin, dass dem öffentlichen Schulwesen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts gemäß Art. 7 Abs. 1 GG eine für die Integration der nachwachsenden Generation in die zunehmend pluralistischer werdende Gesellschaft überaus wichtige Rolle beizumessen ist. Daraus folgt, dass die Freiheitsrechte der privaten Schulen den Staat nicht von der Pflicht entbinden, für ein allgemein zugängliches leistungsfähiges öffentliches Schulwesen zu sorgen. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Privatschulen als Herausforderung für das staatliche Schulwesen. Teil 2
In: SchulVerwaltung. Ausgabe Bayern, 39 (2016) 7/8, S. 208-212
Dokumenttyp: 3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Ausländischer Schüler; Bürgerschule; Deutschland; Erziehungsziel; Gesellschaft; Gleichstellung; Grundgesetz; Grundrechte; Grundschule; Integration; Internationale Schule; Öffentliche Schule; Pflicht; Privatschule; Schulangebot; Schulaufsicht; Schulpflicht; Staat
Abstract: In diesem Beitrag, der schriftlichen Fassung eines Vortrags bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Bildungsverwaltung im Dezember 2015 in Berlin, geht es um die Frage, ob und wie weit das Grundgesetz der Expansion der Privatschulen mit Rücksicht auf die der öffentlichen Schule zugewiesenen Integrationsaufgabe Grenzen zieht. Der Verfasser betont, dass Art. 7 Abs. 4 GG das Recht zur Errichtung von privaten Schulen gewährleistet, weist andererseits darauf hin, dass dem öffentlichen Schulwesen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts gemäß Art. 7 Abs. 1 GG eine für die Integration der nachwachsenden Generation in die zunehmend pluralistischer werdende Gesellschaft überaus wichtige Rolle beizumessen ist. Daraus folgt, dass die Freiheitsrechte der privaten Schulen den Staat nicht von der Pflicht entbinden, für ein allgemein zugängliches leistungsfähiges öffentliches Schulwesen zu sorgen. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Privatschulen als Herausforderung für das staatliche Schulwesen. Teil 2
In: SchulVerwaltung. Ausgabe Baden-Württemberg, 25 (2016) 7/8, S. 219-223
Dokumenttyp: 3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Ausländischer Schüler; Bürgerschule; Deutschland; Erziehungsziel; Gesellschaft; Gleichstellung; Grundgesetz; Grundrechte; Grundschule; Integration; Internationale Schule; Öffentliche Schule; Pflicht; Privatschule; Rechtsstellung; Schulangebot; Schulaufsicht; Schulpflicht; Staat
Abstract: In diesem Beitrag, der schriftlichen Fassung eines Vortrags bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Bildungsverwaltung im Dezember 2015 in Berlin, geht es um die Frage, ob und wie weit das Grundgesetz der Expansion der Privatschulen mit Rücksicht auf die der öffentlichen Schule zugewiesenen Integrationsaufgabe Grenzen zieht. Der Verfasser betont, dass Art. 7 Abs. 4 GG das Recht zur Errichtung von privaten Schulen gewährleistet, weist andererseits darauf hin, dass dem öffentlichen Schulwesen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts gemäß Art. 7 Abs. 1 GG eine für die Integration der nachwachsenden Generation in die zunehmend pluralistischer werdende Gesellschaft überaus wichtige Rolle beizumessen ist. Daraus folgt, dass die Freiheitsrechte der privaten Schulen den Staat nicht von der Pflicht entbinden, für ein allgemein zugängliches leistungsfähiges öffentliches Schulwesen zu sorgen. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Privatschulen als Herausforderung für das staatliche Schulwesen. Teil 2
In: SchulVerwaltung. Ausgabe Hessen und Rheinland-Pfalz, 21 (2016) 6, S. 164-168
Dokumenttyp: 3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Ausländischer Schüler; Bürgerschule; Deutschland; Erziehungsziel; Gesellschaft; Gleichstellung; Grundgesetz; Grundrechte; Grundschule; Integration; Internationale Schule; Pflicht; Privatschule; Schulangebot; Schulaufsicht; Schulpflicht; Staat
Abstract: In diesem Beitrag, der schriftlichen Fassung eines Vortrags bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Bildungsverwaltung im Dezember 2015 in Berlin, geht es um die Frage, ob und wie weit das Grundgesetz der Expansion der Privatschulen mit Rücksicht auf die der öffentlichen Schule zugewiesenen Integrationsaufgabe Grenzen zieht. Der Verfasser betont, dass Art. 7 Abs. 4 GG das Recht zur Errichtung von privaten Schulen gewährleistet, weist andererseits darauf hin, dass dem öffentlichen Schulwesen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts gemäß Art. 7 Abs. 1 GG eine für die Integration der nachwachsenden Generation in die zunehmend pluralistischer werdende Gesellschaft überaus wichtige Rolle beizumessen ist. Daraus folgt, dass die Freiheitsrechte der privaten Schulen den Staat nicht von der Pflicht entbinden, für ein allgemein zugängliches leistungsfähiges öffentliches Schulwesen zu sorgen. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Kindeswohlgefährdung wegen geplanter Ausreise aus Deutschland mit dem Ziel der Schulpflichtvermeidung. Besprechung eines Beschlusses des OLG Köln vom 2.12.2014
In: Neue Zeitschrift für Familienrecht, 2 (2015) 3, S. 138-139
Dokumenttyp: 3a. Beiträge in begutachteten Zeitschriften; Aufsatz (keine besondere Kategorie)
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Deutschland; Eltern; Emigration; Familienrecht; Kind; Kindeswohl; Rechtsgrundlage; Rechtsprechung; Schulpflicht
Abstract: Ein Familiengericht hatte Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder vom Schulbesuch fernhielten, das Aufenthaltsbestimmungerecht sowie das Recht zur Regelung schulischer Angelegenheiten entzogen. Auf Beschwerde der Eltern beschloss das OLG Köln, diese Rechte auf die Eltern zurück zu übertragen, da die Kinder inzwischen die Schule besuchten und regelmäßig am Unterricht teilnähmen; eine Kindeswohlgefährdung liege daher nicht mehr vor. Das OLG sah sich allerdings veranlasst, die von einem anderen OLG geäußerte Auffassung in Zweifel zu ziehen, wonach eine Auswanderung ins Ausland, um der Schulpflicht der Kinder zu entgehen, eine Einschränkung der elterlichen Rechte niemals rechtfertigen könne. Der Autor kritisiert, dass diese Äußerung für die Entscheidung des Falles rein hypothetisch und daher irrelevant, aber auch in der Sache unzutreffend sei: Eltern, die den Familienwohnsitz ins Ausland verlegten, um der Schulpflicht der Kinder zu entgehen, machten von der durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz verbürgten Ausreisefreiheit Gebrauch; daran dürfe sie kein Familiengericht in Deutschland hindern. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Schulpflicht vs. Homeschooling. Die neuere Rechtsprechung des BVerfG zur Integrationsaufgabe der öffentlichen Schule
In: Neue Zeitschrift für Familienrecht, 2 (2015) 8, S. 342-346
URL: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnzfam%2F2015%2Fcont%2Fnzfam.2015.342.1.htm&showParallelFundstellenReadable=False
Dokumenttyp: 3a. Beiträge in begutachteten Zeitschriften; Aufsatz (keine besondere Kategorie)
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Bundesland; Bundesverfassungsgericht; Deutschland; Funktion; Hausunterricht; Integration; Öffentliche Schule; Pluralität; Privatschule; Rechtsprechung; Schulpflicht; Soziale Integration
Abstract: Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen der vergangenen Jahre das Homeschooling für unzulässig erklärt. Homeschooling sei mit der allgemeinen Schulpflicht unvereinbar, regelmäßiger Schulbesuch für die Verwirklichung der Integrationsaufgabe der öffentlichen Schule in einer offenen pluralistischen Gesellschaft unerlässlich. Der Autor referiert diese Entscheidungen und gelangt zu dem Schluss, dass der Staat wegen der dem öffentlichen Schulwesen vom Bundesverfassungsgericht zugewiesenen Integrationsfunktion dafür sorgen muss, dass alle Kinder und Jugendlichen eine öffentliche Schule in zumutbarer Entfernung auch tatsächlich besuchen können. Er befasst sich darüber hinaus mit der Frage, welche Konsequenzen sich aus der Integrationsaufgabe des öffentlichen Schulwesens für das Privatschulwesen ergeben. Dabei geht es vor allem um die Rolle der privaten Ersatzschule, an der die Schulpflicht ebenfalls erfüllt werden kann. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: BVerfG: Schulpflicht und Integrationsaufgabe der öffentlichen Schule. Konsequenzen für die weitere Entwicklung des Schulwesens
In: SchulVerwaltung. Ausgabe Hessen und Rheinland-Pfalz, 20 (2015) 9, S. 247-250
URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-127249
URL: http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0111-pedocs-127249
Dokumenttyp: 3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht; Deutschland; Eltern; Erziehungsauftrag; Grundschule; Hausunterricht; Integration; Privatschule; Rechtsprechung; Schule; Schulpflicht; Schulwahl; Staat; Verfassungsrecht
Abstract: Die allgemeine Schulpflicht dient nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags; sie beschränkt in zulässiger Weise das elterliche Erziehungsrechts. Es ist vor allem die öffentliche Schule, der bei der Integration der nachwachsenden Generation in Staat und Gesellschaft eine herausragende Rolle zukommt. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Allgemeine Schulpflicht und Privatschulfreiheit. Zur Integrationsfunktion der öffentlichen und der privaten Schule
Aus: Geis, Max-Emanuel; Winkler, Markus; Bickenbach, Christian (Hrsg.): Von der Kultur der Verfassung: Festschrift für Friedhelm Hufen zum 70. Geburtstag, München: Beck, 2015 , S. 265-275
Dokumenttyp: 4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Bevölkerungsentwicklung; Bildungsrecht; Deutschland; Erziehungsziel; Freiheit; Funktion; Gesellschaft; Integration; Internationale Schule; Öffentliche Schule; Pluralismus; Privatschule; Schulpflicht; Schulwahl; Verfassungsrecht
Abstract: Die Schulpflicht ist in Deutschland in der Regel durch den Besuch einer öffentlichen Schule zu erfüllen. Es ist vor allem die Integrationsaufgabe der öffentlichen Schule in einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft, die als zusätzliches Element der verfassungsrechtglichen Begründung der Schulpflicht dient. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung der jüngeren Zeit ist mit dieser Integrationsaufgabe weder das Homeschooling noch die auf religiöse Gründe gestützte Befreiung der Schülerinnen und Schüler von einzelnen Schulveranstaltungen (Sportunterricht, Klassenfahrten) vereinbar. Die Schulpflicht kann allerdings auch durch den Besuch einer privaten Ersatzschule erfüllt werden. Die Ersatzschule, die nicht hinter den Lehrzielen der öffentlichen Schule zurückstehen und eine Förderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht fördern darf (Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz), muss zwar auch zur Integration ihrer Schülerinnen und Schüler in Staat und Gesellschaft beitragen. Da sie aber ihre Schüler frei auswählen kann, steht sie in weit geringerem Maße als die öffentliche Schule vor der Herausforderung, Schüler verschiedener Milieus gemeinsam zu unterrichten und zu erziehen. Dieses Freiheitsrecht muss der Staat respektieren, auch wenn die Ersatzschule auf dieses Weise vor allem Kinder aus bildungsnahen Familien an sich bindet, die dadurch der öffentlichen Schule bei der Wahrnehmung ihrer Integrationsaufgabe verloren gehen. (DIPF/Autor)
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Autor*innen: Döbert, Hans
Titel: Bildungssystem
Aus: Horn, Klaus-Peter; Kemnitz, Heidemarie; Marotzki, Winfried; Sandfuchs, Uwe (Hrsg.): Klinkhardt Lexikon Erziehungswissenschaft, Bad Heilbrunn: Klinkhardt, 2012 , S. 187-189
Dokumenttyp: 4. Beiträge in Sammelwerken; Lexika/Enzyklopädie o.ä.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Bildungsabschluss; Bildungseinrichtung; Bildungssystem; Deutschland; Erwachsener; Erziehung; Jugendlicher; Kind; Primarbereich; Recht auf Bildung; Schulpflicht; Schulstufe; Sekundarbereich; Tertiärer Bereich
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens
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Autor*innen: Füssel, Hans-Peter
Titel: Haftung
Aus: Horn, Klaus-Peter;Kemnitz, Heidemarie;Marotzki, Winfried;Sandfuchs, Uwe (Hrsg.): Klinkhardt Lexikon Erziehungswissenschaft, Bad Heilbrunn: Klinkhardt, 2012 , S. 14
Dokumenttyp: 4. Beiträge in Sammelwerken; Lexika/Enzyklopädie o.ä.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Aufsichtspflicht; Begriff; Definition; Deutschland; Haftung; Rechtsgrundlage; Schulrecht
DIPF-Abteilung: Struktur und Steuerung des Bildungswesens