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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Verfassungsrechtliche Spielräume und Grenzen erweiterter schulischer Selbstverwaltung
In: Schulverwaltung. Ausgabe Niedersachsen, 10 (2000) 11, S. 292-295
Dokumenttyp: 3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Schule; Autonomie; Selbstverwaltung; Verfassungsrecht
Abstract: Der Autor untersucht die Frage, wieweit die inzwischen in den Schulgesetzen mehrerer Bundesländer festgeschriebene Tendenz, den Schulen mehr Eigenständigkeit in pädagogischer, finanzieller, vereinzelt auch in personeller Hinsicht einzuräumen und sie zu verpflichten, ihr pädagogisches Profil in einem Schulprogramm niederzulegen, mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist. Er kommt zu dem Ergebnis, daß insbesondere das Grundgesetz einer zunehmenden Selbstverantwortung der Einzelschule nicht entgegensteht, solange die Prinzipien des Rechtsstaats, des vor allem die Chancengleichheit gewährleistenden Sozialstaats und der Demokratie gewahrt sind und solange insbesondere die Schulaufsichtsbehörden dafür Sorge tragen, daß diese verfassungsrechtlichen Grenzen eingehalten werden. Keinesfalls darf die Eigenständigkeit der Schule dazu führen, daß das für die öffentliche Schule verbindliche Gebot der religiös-weltanschaulichen sowie der partei- und verbandspolitischen Neutralität mißachtet wird.
DIPF-Abteilung: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Die Reform der Schulaufsicht - Anmerkungen aus verfassungsrechtlicher Sicht
Aus: Schulaufsicht für eine selbstverantwortliche Schule: 7. Fachtagung Schule - Schulaufsicht, Würzburg, Bonn: VBE, 1999 , S. 64-73
Dokumenttyp: 4. Beiträge in Sammelwerken; Tagungsband/Konferenzbeitrag/Proceedings
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Schulaufsicht; Reform; Verfassungsrecht
Abstract: Der Aufsatz macht deutlich, daß die öffentliche Schule mit zunehmender Eigenständigkeit die Chance gewinnt, ein eigenes Profil zu entfalten und pädagogisch erfolgreicher als bislang zu wirken. Das ändert jedoch nichts daran, daß sie dem Prinzip der Staatlichkeit unterworfen ist: Sie ist eingebunden in den Rechtsstaat, in die sozialstaatliche Ordnung, in die Demokratie; sie ist mit Rücksicht auf den Grundsatz staatlicher Neutralität vor dem Zugriff von In teressengruppen und weltanschaulichen Partikularismen zu schützen. Hüter dieser Staatlichkeit in der freiheitlichen demokratischen Ordnung unseres Gemeinwesens ist und bleibt zuvörderst die staatliche Schulaufsicht.
Abstract (english): The article points out that schools as a result of increasing autonomy have a better chance to develop their own profile and to act more successfully as educational institutions. This may, however, not affect the principle of stat e responsibility of the school as a public institution. The school therefore underlies constitutional principles as the rule of law, the social state, the democratic order. Because of the principle of neutrality of the state schoo ls have to be protected against interference of interest groups and ideologies. Custodian of the statal character of the school in the free democratic basic order of the constitution is and remains the school inspectorate of the state.
DIPF-Abteilung: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Sponsoring in der Schule. Einige verfassungsrechtliche Anmerkungen
Aus: Erbguth, Wilfried; Müller, Friedrich; Neumann, Volker (Hrsg.): Rechtstheorie und Rechtsdogmatik im Austausch: Gedächtnisschrift für Bernd Jeand'Heur, Berlin: Duncker u. Humblot, 1999 , S. 321-336
Dokumenttyp: 4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Schulfinanzen; Sponsoring; Verfassungsrecht
Abstract: Der Beitrag greift die verfassungsrechtliche Problematik unter zwei Aspekten auf: zum einen, ob das Sponsoring im Einklang mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag steht; zum anderen, ob es mit den Grundrechten der Schüler und Eltern vereinbar ist. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß das verfassungsrechtliche Identifikationsverbot der Schule Grenzen zieht, wenn sie sich auf die Zusammenarbeit mit einem Sponsor einläßt: Nicht erlaubt sind Zuwendungen, die an die Bedingung geknüpft sind, Unterrichtsinhalte und Unterrichtsgestaltung im Sinne des Sponsors zu bestimmen. Eltern und Schüler können kraft ihrer Grundrechte die Einhaltung dieses Identifikationsverbots verlangen; doch können sie der Schule die Mitwirkung an einem pädagogisch verträglichen Sponsoring nicht untersagen. Ebensowenig gibt es einen auf Grundrechte, etwa den Gleichheitssatz, gestützten Anspruch der Eltern und Schüler darauf, die den verschiedenen Schulen in unterschiedlichem Umfang zuteil gewordenen Sponsorengelder gleichmäßig auf alle Schulen des Schulträgers zu verteilen. Wohl aber sind Staat und kommunale Schulträger dazu verpflichtet, die Schulen insgesamt angemessen auszustatten; sie dürfen dieser Verantwortung nicht mit dem Argument ausweichen, die Schulen müßten einen Teil der erforderlichen Gelder durch Drittmittel, etwa im Wege des Sponsoring, selbst akquirieren. "Low -budget"-Schulen sind verfassungswidrig.
Abstract (english): The article analyses school sponsoring in the light of constitutional law in two respects: whether it is consistent with the educational responsibility of the state for schooling on the one hand, with basic rights of students and parents on the other. The conclusion is that the constitutional guarantee of state neutrality towards particular interests limits the possibilities of school sponsoring; it does not allow payments which are dependent on the condit ion to determine content and kind of instruction according to the wishes of the sponsor. Parents and students may demand by virtue of their basic rights that the school abides by the principle of neutrality, but are not in a capac ity to prevent the school from accepting educationally adequate sponsoring. No more are they entitled by basic rights, in particular the principle of equality, to require that money given by sponsors to different schools in in gre ater or minor extent has to be distributed among all schools of the respective community in equal portions. Public authorities are, however, obliged to equip all schools adequately; they may not evade this resonsibility with the argument that schools have to acquire part of the money they need from private sources. "Low budget" schools are not constitutional.
DIPF-Abteilung: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
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Herausgeber*innen: Avenarius, Hermann; Baumert, Jürgen; Döbert, Hans; Füssel, Hans-Peter
Titel: Schule in erweiterter Verantwortung. Positionsbestimmung aus erziehungswissenschaftlicher, bildungspolitischer und verfassungsrechtlicher Sicht
Erscheinungsvermerk: Neuwied: Luchterhand, 1998
Dokumenttyp: 2. Herausgeberschaft; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Schule; Autonomie; Selbstverwaltung; Steuerung; Verfassungsrecht; Pädagogische Autonomie; Schulorganisation; Personalpolitik; Finanzierung; Tagungsbericht; Deutschland; Schweiz; Vereinigtes Königreich; Frankreich
Abstract: "Der Band enthält die Beiträge zu einer vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung und vom Max- Planck-Institut für Bildungsforschung im Zusammenwirken mit der Berliner Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport am 18./19. September 1997 in Berlin veranstalteten Konferenz. Die Tagung bot durch Referate, Plenardiskussionen und Workshops Gelegenheit zu einem systematischen Austausch von Gedanken und Erfahrungen zwischen Wissenschaft und Praxis. Dabei erwies sich die Teilnahme von Wissenschaftlern, Bildungspolitikern, Schulverwaltungsbeamten und Schulpraktikern aus zehn deutschen Bundesländern sowie aus Dänemark, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rußland, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich als außerordentlich bereichernd. So war es möglich, die Vielfalt in- und ausländischer Erfahrungen zu nutzen. Die Herausgeber sind sich bewußt, daß jedes Bemühen, auf anstehende Fragen Antworten zu finden, zugleich neue Fragen aufwirft. Daher enthält das Buch nicht nur eine Bilanz der bisherigen Diskussionen, nicht nur unterschiedliche theoretische Konzepte, nicht nur Erfahrungen aus in- und ausländischen Schulsystemen. Es benennt auch in aller Deutlichkeit die Dilemmata, die sich bei der Entwicklung von Schulen auf dem Weg zu mehr Eigenverantwortung ergeben. So bleibt zu hoffen, daß die klare Bezeichnung offener Fragen einen Anstoß zur Weiterführung theoretischer und praktischer Lösungsansätze gibt." In den Referaten wurden folgende Themen reflektiert: Schulen in erweiterter Verantwortung aus erziehungswissenschaftlicher Sicht ( Oelkers), Komplexität und Steuerung (Stryck), Bedingungen für Schulen in erweiterter Verantwortung nach deutschem Verfassungsrecht (Höfling), Schweizer Anstrengungen und Erfahrungen (Buschor), Autonomie der Schulen in Großbritannien ( Pritchard), Schulautonomie in Frankreich (E. Flitner). In den Workshops wurden die pädagogische, organisatorische, personelle und finanzielle Selbstständigkeit der Einzelschule diskutiert. (DIPF/Orig./Mar.)
DIPF-Abteilung: Recht und Verwaltung
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Autor*innen: Füssel, Hans-Peter; Püttner, Günter
Titel: The position of minorities in education in Germany
Aus: De Groof, Jan (Hrsg.): The legal status of minorities in education, Leuven: Acco, 1997 , S. 285-291
Dokumenttyp: 4. Beiträge in Sammelwerken; Sammelband (keine besondere Kategorie)
Sprache: Englisch
Schlagwörter: Minderheitengruppe; Minderheitenschutz; Recht; Bildungsrecht; Verfassungsrecht; Schule; Schulrecht; Deutschland
Abstract: Die Autoren definieren zunächst den Begriff "Minderheiten" im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland. Danach geben sie einen aktuellen Überblick über die (verfassungs-)rechtliche Situation von Minderheitengruppen im Schulbereich. (DIPF/hk)
DIPF-Abteilung: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Preliminary ideas for the elaboration of an interim constitution of Nepal
In: Law Bulletin Suppl. Issue, (1990) 1, S. 16-18
URN: urn:nbn:de:0111-dipfdocs-7889
URL: http://www.dipfdocs.de/volltexte/2013/788/pdf/Avenarius_1990_Preliminary_Ideas_for_the_Elaboration_of_an_Interim_Constitution.pdf
Dokumenttyp: 3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Sprache: Englisch
Schlagwörter: Staat; Staatsrecht; Verfassung; Verfassungsrecht; Verfassungssystem; Verfassungsgeschichte; Grundrechte; Monarchie; Demokratie; Demokratisierung; Regierung; Regierungswechsel; Historischer Wandel; Nepal
Abstract (english): "Since considerable time will be required for the drafting and nationwide discussion of a new Constitution of Nepal" the author proposes an interim constitution "as a basis and framework for the provisional government of the Kingdom of Nepal". "That Nepal shall be henceforth a constitutional monarchy based on democracy" is one of his six "preliminary ideas for the elaboration" of such an interim constitution which he contributes to the discussion in Nepal. (DIPF/ssch)
DIPF-Abteilung: Recht und Verwaltung
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Preliminary ideas for the elaboration of an interim constitution of Nepal
In: Law Bulletin Suppl. Issue, (1990) 1, S. 16-18
Dokumenttyp: 3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften; praxisorientiert
Sprache: Englisch
Schlagwörter: Nepal; Staat; Staatsrecht; Verfassung; Verfassungsrecht
Abstract (english): Since considerable time will be required for the drafting and nationwide discussion of a new Constitution of Nepal the author proposes an Interim Constitution as a basis and framework for the provisional government of the Kingdom of Nepal . That Nepal shall be henceforth a constitutional monarchy based on democracy is one of his six preliminary ideas for the elaboration of such an Interim Constitution which he contributes to the discussion in Nepal. (DIPF/ ssch)
DIPF-Abteilung: Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens
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Autor*innen: Avenarius, Hermann
Titel: Problems in making a new constitution - remarks from an outsider. Keynote address for the talk programme of the Nepal Law Society on Thursday, April 26th, 1990, Kathmandu
In: Law Bulletin Suppl. Issue, (1990) 1, S. 8-15
Dokumenttyp: 3b. Beiträge in weiteren Zeitschriften;
Sprache: Englisch
Schlagwörter: Staat; Staatsrecht; Verfassung; Verfassungsrecht; Verfassungssystem; Verfassungsgeschichte; Grundrechte; Monarchie; Demokratie; Demokratisierung; Regierungswechsel; Historischer Wandel; Nepal
Abstract (english): The author discusses some examples, not systematically, not covering the broad field of possible conflicts and issues in preparing a new constitution in Nepal which just has shaken off the hated Paneyhayat system and its absolute monarchy. Making clear that issues like fundamental rights, parliament, government and the specific features in Nepal tradition and society are not that easy a task neither for the legal experts nor for the politicians in drafting a new constitution , the author finally claims that the constitution must be adopted in a democratic process. As for the dilemma of the politicians to pass a new constitution within three months he proposes an Interim Constitution as a solution. (DIPF/ssch)
DIPF-Abteilung: Recht und Verwaltung