Dem Kind einen Namen geben
Im Zuge der Aufnahme der Hochschule für Internationale Pädagogische Forschung in den Kreis der durch das Königsteiner Staatsabkommen geförderten Wissenschaftseinrichtungen (siehe Hintergrund) wurde eine Namensänderung zum 1. Januar 1964 notwendig, da ausschließlich Forschungseinrichtungen förderfähig waren: die Hochschule im Namen musste also ersetzt werden. Doch wodurch? Darüber wurde in der Senatssitzung vom Januar 1963 rege diskutiert, wie unsere Archivalie beweist.
Das Papier zur Senatssitzung enthält insgesamt elf Vorschläge für einen neuen Namen, die von „Deutsches Institut für Bildungsforschung“ bis „Institut zur Erforschung der Schulwirklichkeit“ reichen. Die sich aus den Vorschlägen ergebenden Abkürzungen reichen von DIEPF (Deutsches Institut für empirische pädagogische Forschung) über IIEF (Institut für internationale Erziehungsforschung) bis zum etwas sperrigen IABF (Institut für angewandte Bildungsforschung). Die Abkürzung DIPF wird im Papier für den Vorschlag „Deutsches Institut für pädagogische Forschung“ angegeben.
Allen Vorschläge gemeinsam war die Absicht, die Praxisnähe und empirische Ausrichtung des Instituts bereits im Namen anzuzeigen. Am 13. Februar 1964 wurde mit der Neufassung der Satzung der Namenswechsel vollzogen. Die Geschäftsstelle erhielt den Auftrag, zwei Entwürfe für eine neue Schrifttafel am Gebäude anzufordern.
Hintergrund: Finanzierung und Königsteiner Staatsabkommen
Die Hochschule für Internationale Pädagogische Forschung wurde anfangs vom Land Hessen, dem Hohen Kommissar der USA und der Stadt Frankfurt getragen. Nachdem 1954 die amerikanischen Zuschüsse wegfielen, erhöhte Hessen seine Gelder, wollte aber auch die anderen Bundesländer in die Finanzierung einbeziehen. Als in West-Berlin ein Institut für Bildungsforschung der Max-Planck-Gesellschaft mit ähnlichem Profil gegründet wurde, stand der Plan kurzzeitig auf der Kippe.
Im Dezember 1963 jedoch vereinbarten die Kultus- und Finanzminister der Länder, die HIPF mit Wirkung vom 1. Januar 1964 in den Kreis der durch das Königsteiner Staatsabkommen geförderten Wissenschaftseinrichtungen aufzunehmen. Die Hochschulgremien hatten zuvor Satzungsänderungen und eine Umbenennung beschlossen, weil das Königsteiner Abkommen nur Forschungsinstitute kannte.
