Bildungsabschlüsse gelten auch bei kontroversen bildungspolitischen Reformen
Eine eingeschränkte Anerkennung von Bildungsanschlüssen sei aus seiner Sicht allenfalls dann denkbar, wenn grundlegende Qualitätsstandards oder rechtsstaatliche Prinzipien systematisch verletzt würden, betonte der Bildungsforscher. Die Hürden für einen solchen Schritt seien allerdings sehr hoch, wie die Geschichte der Bundesrepublik zeige. „Auch in Phasen kontroverser bildungspolitischer Reformen blieb die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse bestehen“. Schüler*innen und Studierende müssten daher nicht befürchten, dass ihre Abschlüsse plötzlich pauschal nicht mehr anerkannt werden.
Hintergrund des Beitrags war die Frage, inwiefern etwa bei einem Regierungswechsel nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt Änderungen des Bildungswesens dazu führen können, dass Bildungsabschlüsse nicht mehr anerkannt werden.