Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis beraten als unabhängige Ansprechpersonen vertraulich bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis, vermitteln bei Konflikten und prüfen Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten.

Die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ist Voraussetzung dafür, dass Forschung dem wissenschaftlichen, gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Fortschritt dient und das Vertrauen der Öffentlichkeit hinsichtlich eines gemeinwohlorientierten Wirkens von Wissenschaft gestärkt wird.
Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis sind Vertrauenspersonen, die für jeweils drei Jahre Amtszeit gewählt werden und an die sich alle Mitglieder des DIPF in Fragen zu guter wissenschaftlicher Praxis wenden können. Die derzeitigen Ombudspersonen am DIPF sind seit März 2021 Sebastian Korinth und seit Juli 2024 als Stellvertreter Johannes Appel.

Sie beraten bei Unklarheit darüber, ob bestimmte Praktiken mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vereinbar sind (z.B. Einsatz von KI-Werkzeugen). Aufgabe der Ombudspersonen ist es aber auch, bei Konflikten mit guter wissenschaftlicher Praxis zu vermitteln und im Verdachtsfall zu überprüfen, ob wissenschaftliches Fehlverhalten ausgeschlossen werden kann. Typischen Themen sind dabei Autorschaftskonflikte, Datennutzungsrechte, Verdacht auf Plagiate oder Selbstplagiate, Verdacht auf Datenmanipulation sowie unzureichende Betreuung in Qualifikationsphasen.

Manche Sachverhalte fallen nicht direkt oder nur teilweise in den Zuständigkeitsbereich der Ombudspersonen. So könnte es zum Beispiel bei Themen wie Machtmissbrauch in Betreuungsverhältnissen sinnvoll sein, Personalrat oder Gleichstellungsbeauftragte einzuschalten. Nichtsdestotrotz können Ombudspersonen hier als erste Anlaufstelle dienen.

Grundsätze der Ombudsarbeit

Unabhängigkeit 

Die Ombudspersonen üben ihr Amt ehrenamtlich, unabhängig und frei von Weisungen aus.

Unparteilichkeit 

Ombudspersonen werden nicht proaktiv investigativ tätig. Sie gehen auch keinen Gerüchten nach, wenn diese nicht mit konkreten Hinweisen an sie herangetragen werden. Bei der Erhebung von Vorwürfen bekommen sowohl Hinweisgebende als auch Beschuldigte die Möglichkeit, sich zu äußern. Ziel ist es, zu einer einvernehmlichen Konfliktlösung zu kommen. Bei einem konkreten Verdacht auf schwerwiegendes Fehlverhalten muss die Angelegenheit an eine Untersuchungskommission abgegeben werden.

Verschwiegenheit 

Alle Anfragen werden vertraulich behandelt und die Kontaktaufnahme mit der beschuldigten Person geschieht nur in Rücksprache und mit explizitem Auftrag der hinweisgebenden Person. Das Verschwiegenheitsgebot gilt für alle Konfliktparteien und Ombudspersonen.

Kontakt

Dr. Sebastian Korinth
Dr. Johannes Appel

Leitinien und weitere Anlaufstellen

Bildquellen

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