Ein zeitgemäßer und mutiger Schritt – mit Verbesserungsbedarf

KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz
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30.09.2026 Impuls
Über den Entwurf für ein KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) wird im Augenblick intensiv diskutiert. Zeit für eine Bewertung mit Blick auf die datengestützte Entwicklung und Steuerung – ein DIPF-Impuls von Prof. Dr. Yvonne Anders.

Ziele

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum geplanten KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) verfolgt weitreichende Ziele: Er will die Bildungschancen der Kinder verbessern, spätere Förderbedarfe reduzieren, den Übergang von der Kita zur Grundschule optimieren und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beitragen. Dafür baut er auf die anerkannt wirksame Steigerung der pädagogischen Qualität in den Kitas. Und als zentrales Element der Steuerung dieser Qualitätsentwicklung sollen systematisch Daten zum Einsatz kommen.

So sollen spätestens im fünften Lebensjahr Sprachstand, Selbstregulationsfähigkeiten, motorische und mathematische Fähigkeiten mit fachlichen Verfahren regelmäßig erfasst, dokumentiert und zur gezielten Förderung genutzt werden – auch bei Kindern, die nicht in Kitas betreut werden. Die Ergebnisse können bei Bedarf auch an die Grundschulen weitergegeben werden, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen sollen nach fachlichen Kriterien zusätzliche Ressourcen erhalten. Und nicht zuletzt ist ein bundesweites und dauerhaftes Monitoring der Daten mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung geplant – begleitet durch langfristige Forschungsarbeiten.

Bewertung

Der vorliegende Gesetzentwurf markiert einen Paradigmenwechsel. Denn er möchte erstmals ein durchgängig aufeinander abgestimmtes, datenbasiertes Steuerungs- und Unterstützungssystem für die frühe Bildung etablieren. Qualitätsentwicklung mittels Daten soll sich nicht darin erschöpfen, Entwicklungsstände einzelner Kinder zu erheben und individueller Förderbedarfe zu identifizieren. Der eigentliche Innovationsgehalt ist das Ziel, die damit befassten Ebenen zu verknüpfen. Daten sollen die Grundlage für die Reflexion und Weiterentwicklung pädagogischer Prozesse in Gruppen und Einrichtungen, für die fachliche Steuerung durch Träger sowie für die Bildungsplanung und für die Qualitätsentwicklung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene bilden.

Der vorliegende Gesetzentwurf markiert einen Paradigmenwechsel. Denn er möchte erstmals ein durchgängig aufeinander abgestimmtes, datenbasiertes Steuerungs- und Unterstützungssystem für die frühe Bildung etablieren.

Trotz der positiven Zielsetzung bestehen jedoch erhebliche Herausforderungen. Die Fokussierung auf die letzten Kita-Jahre könnte den Blick darauf verstellen, dass Kinder bereits deutlich früher hochwertige und adaptive Bildungs- und Förderangebote benötigen. Der Abstimmungsbedarf und der Anspruch an Validität erscheinen hoch, will man die dann verbindlich festgeschriebenen Erhebungen des Entwicklungsstands in das bestehende System von Beobachtungen und Untersuchungen integrieren. Eine stärkere Einbindung der Eltern ist zu empfehlen, um die Zusammenarbeit mit den Kitas zu stärken, Vertrauen zu schaffen und Ängste vor Stigmatisierung zu reduzieren. Zudem besteht bei den Fachkräften ein großer Bedarf an Unterstützung, Fortbildung und verlässlichen Beratungssystemen. Die Datennutzung kann auch nur wirken, wenn die Grundschulen darauf aufbauende, adaptive Angebote bereitstellen. Die sehr sinnvolle Unterstützung von Kitas mit vielen Kindern aus Familien in herausfordernden Lagen, sollte mit einer verbindlicheren Zusammenarbeit mit Schulen aus dem Startchancen-Programm einhergehen. So ließe sich eine anschlussfähige Förderung sicherstellen. Nicht zuletzt sollten einheitliche, verbindliche und evidenzbasierte Evaluationssysteme die Qualitätsentwicklung unterstützen und die Wirkungen des Vorhabens erfassen.

Insgesamt lässt sich festhalten: Bei dem geplanten SCQEG handelt es sich unter dem Blickwinkel der datengestützten Bildung und Qualitätsentwicklung um einen gleichermaßen zeitgemäßen und mutigen Schritt. Die Einrichtungen und Fachkräfte müssen aber mit geeigneten Ressourcen, Kompetenzen und Unterstützungsstrukturen in die Lage versetzt werden, die Daten tatsächlich für ihre pädagogische Arbeit nutzen zu können. 

Weiterentwicklung

Auf Basis dieser Darlegungen sind fünf zentrale Empfehlungen zu nennen:

  1. Relativ unkonkret erscheint bislang, wie die Einrichtungen die durch die Daten gewonnenen Erkenntnisse für die Qualitätsentwicklung nutzen können. Dabei könnte der Fachberatung eine Schlüsselrolle zukommen. Diese muss ausdrücklich gesetzlich verankert und hierfür ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden.
  2. Zugleich gilt es, die Datenkompetenzen bei Fachkräften, Leitungen, Fachberatungen und Trägern systematisch aufzubauen und zu fördern.
  3. Es kommt darauf an, Erhebungen des Entwicklungsstands, Fördermaßnahmen und Übergänge zwischen Kita und Grundschule eng zu verzahnen – unter aktiver Einbeziehung der Eltern als wichtige Bildungs- und Erziehungspartner*innen.
  4. Die entscheidende Funktion von Monitoring und Evaluation sollte durch möglichst vergleichbare Erhebungsverfahren zwischen den Ländern abgesichert werden.
  5. Entscheidend ist, die Daten vorrangig für Qualitätsentwicklung, professionelle Reflexion und pädagogische Unterstützung nutzbar zu machen, nicht primär für Kontrolle und Rechenschaftslegung. 

Weitere Informationen

Eine noch detailliertere Beurteilung der Thematik von Yvonne Anders, auf der dieser Impuls aufbaut, ist zuerst im Startchancen-Blog des WZB erschienen.

Prof. Dr. Yvonne Anders ist Direktorin der DIPF-Abteilung „Entwicklung in Bildungskontexten“ und zugleich Professorin für „Bildung und Entwicklung“ an der Goethe-Universität Frankfurt. Sie ist zudem Teil des „Scientific Board” des am DIPF koordinierten Forschungszentrums „IDeA“(Individual Development and Adaptive Education of Children at Risk). Beispiele für weitere wichtige Funktionen der promovierten Psychologin: Sie ist Mitglied des Bundesjugendkuratoriums, der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der KMK und der Expertenkommission der Bundesregierung zu Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. 


Über den „Impuls“ des DIPF: Mit diesem Format wenden sich führende Wissenschaftler*innen unseres Instituts an Entscheidungsträger*innen in Politik, Verwaltung und Praxis in der Bildung und an die breite bildungsinteressierte Öffentlichkeit. Die DIPF-Expert*innen bieten fundierte Anregungen und neue Perspektiven zu Herausforderungen im Bildungssystem. Mit diesen Denkanstößen will das Institut Debatten unterstützen oder anregen.